Die Kostenträger der Behandlung von Arbeitsunfällen (die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) bieten ihren Versicherten umfangreiche Leistungen bei der medizinischen Behandlung, der Rehabilitation und ggf. finanzielle Entschädigungen.
Eine Vorstellung bei einem zugelassenen Durchgangsarzt ist insbesondere erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die ärztliche Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche dauert.
Für Patientinnen und Patienten ist es wichtig, Arbeitsunfälle zu melden und bei den genannten Voraussetzungen einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen. Weitere Informationen zum Thema Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle erhalten Sie auf der Internetseite des Spitzenverbandes der deutschen Unfallversicherungen, der DGUV.